Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung

Schülerinnen und Schüler im Glashaus beim Binden von Blumensträußen
Foto: BMLUK

Die Lehre als duale Ausbildung ist eine praxisorientierte Ausbildung an zwei Lernorten - einem qualifizierten Lehrbetrieb und einer land- und forstwirtschaftlichen Berufsschule.

Mit der Lehre wird ein land- und forstwirtschaftlicher Beruf erlernt. Neben künftigen selbstständigen Landwirtinnen und Landwirten beziehungsweise Forstwirtinnen und Forstwirten, die den elterlichen Betrieb übernehmen, sind in einigen Lehrberufen, wie beispielsweise Gartenbau und Pferdewirtschaft, vorwiegend Lehrlinge nichtbäuerlicher Herkunft zu verzeichnen.

Die Berufsliste umfasst aktuell 16 land- und forstwirtschaftliche Lehrberufe. Mit der letzten Novelle zum land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz wurde als Lehrberuf die Ausbildung zur Facharbeiterin beziehungsweise zum Facharbeiter für Berufsjagdwirtschaft aufgenommen.

Berufsliste der 16 land- und forstwirtschaftlichen Lehrberufe
Facharbeiterin und Facharbeiter sowie Meisterin und Meister 

  1. Landwirtschaft

  2. Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement

  3. Gartenbau

  4. Feldgemüsebau

  5. Obstbau und Obstverarbeitung

  6. Weinbau und Kellerwirtschaft

  7. Molkerei- und Käsereiwirtschaft

  8. Pferdewirtschaft

  9. Fischereiwirtschaft

  10. Geflügelwirtschaft

  11. Bienenwirtschaft

  12. Forstwirtschaft

  13. Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft

  14. Landwirtschaftliche Lagerhaltung

  15. Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung

  16. Berufsjagdwirtschaft

Abschluss, Berechtigungen und Chancen

Die Lehre wird mit der Facharbeiterprüfung abgeschlossen, womit folgende Berechtigungen und Anerkennungen verbunden sind:

  • Zulassung zur Meisterausbildung
  • Zulassung zur Berufsreifeprüfung
  • Inanspruchnahme verschiedener Agrarförderungen
  • Verkürzung der Lehrzeit eines weiteren Lehrberufes (land- und forstwirtschaftlich oder gewerblich) um zumindest ein Jahr.

Für bestimmte Kombinationen gibt es je nach inhaltlicher Übereinstimmung darüber hinaus gehende Anrechnungen.

Fachliche Mindestqualifikation für die Anerkennung als Lehrbetrieb

Der Facharbeitertitel kann auch mittels anderer Bildungswege erlangt werden.

Dauer und Organisation

Die Lehre ist eine praxisorientierte Ausbildung, die an zwei Lernorten stattfindet, nämlich am Lehrbetrieb und in der Berufsschule („duale Ausbildung“).

  • Ausbildungsdauer regulär: drei Jahre
  • Verkürzte Dauer: bei Vorliegen anrechenbarer Ausbildungszeit
  • Dauer einer „Anschlusslehre“: ein bis zwei Jahre für jene Personen, die bereits einen anderen land- und forstwirtschaftlichen Beruf erlernt haben.

Betriebliche Ausbildung

Ziel: fachpraktische und fachtheoretische Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt auf Basis eines Lehrvertrages zwischen Betrieb und
Lehrling.

Behördliche Anerkennung des Betriebes als Lehrbetrieb ist erforderlich.
Lehrberechtigte bzw. Ausbildungsverantwortliche müssen persönlich, fachlich
und arbeitspädagogisch geeignet sein.

Lehre ist auch am elterlichen Betrieb möglich, wenn oben angeführte Voraussetzungen erfüllt werden.

Berufsschule

Ziel: fachliche Grundausbildung, Allgemeinbildung, Schaffung der Grundlagen
für spätere Weiterbildung

Der Besuch der Berufsschule ist für alle Lehrlinge verpflichtend (Berufsschulpflicht).

Weiterführende Informationen