Vereinbarung 2016–2025 zur Vermeidung von Tragetaschen Bericht 2020

Vereinbarung 2016–2025 zur  Vermeidung von Tragetaschen  Bericht 2020

Die Vereinbarung 2016–2025 zur Vermeidung von Tragetaschen wurde am 2. Mai 2016 unterfertigt und seither sind einige Veränderungen im Geltungsbereich der freiwilligen Vereinbarung zu verzeichnen. Bereits bei der Veröffentlichung der freiwilligen Vereinbarung bot die EU-Verpackungsrichtlinie die Chance auf nationaler Ebene, wirksame Maßnahmen zu setzen:

  • Für leichte Kunststofftragetaschen (mit einer Wandstärke ab 0,015 Millimeter beziehungsweise 15 Micron und unter 0,05 Millimeter beziehungsweise 50 Micron) gilt: − jährlich maximal 90 leichte Kunststofftragetaschen pro Person bis Ende 2019 beziehungsweise jährlich 40 Taschen pro Person bis Ende 2025 oder − das Verbot der unentgeltlichen Abgabe der Kunststofftragetaschen (oder beides).
  • Für sehr leichte Kunststofftragetaschen (mit einer Wandstärke unter 0,015 Millimeter beziehungsweise 15 Micron) und für schwere Tragetaschen (mit einer Wandstärke ab 0,05 Millimeter beziehungsweise 50 Micron) können die Mitgliedstaaten verpflichtende Maßnahmen setzen.

Herausgeber:
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Ausgabejahr:
2020
Ausgabeort:
Wien
Format:
Download
Kategorie:
Kunststoffe
Seitenanzahl:
15