So können Österreichs Betriebe vor Maul- und Klauenseuche geschützt werden

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Die Maul- und Klauenseuche ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die Paarhufer wie Rinder, Büffel, Schweine, Ziegen und Schafe betrifft. Auch Wildtiere wie Hirsche und Wildschweine können sich infizieren. Mit diesen Maßnahmen können sich landwirtschaftliche Betriebe schützen.

1. Betriebsfremde Personen auf ein Minimum reduzieren!

  • Keine fremden Ställe betreten
  • Betriebsfremde Personen nur in Ausnahmefällen auf das Betriebsgelände lassen

    Dazu zählen unter anderem Betreuungstierärzte, Klauenpflegerinnen und -pfleger, Kontrollorgane, Zustelldienste und Zulieferer, Urlaubsgäste, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Für unvermeidbaren Betriebsverkehr eigene Kleidung (Stiefel, Mantel oder Einwegkleidung) zur Verfügung stellen sowie Reinigungs- und Desinfektionsmittel
  • Betriebsgelände möglichst wenig befahren und vor Verlassen des Autos Einwegüberziehschuhe anziehen  

2. Betriebe sind verpflichtet ein Besuchsprotokoll über betriebsfremde Personen zu führen!

3. Betreten des Stalls nur mit gereinigter beziehungsweise desinfizierter Arbeitskleidung!

  • Bei jedem Betreten des Stalls umziehen
  • Einrichtung einer Desinfektions- und Umziehschleuse beim Stallzugang
  • Gründliche Reinigung der Stiefel (Befreiung von Dreck und Ablagerung) und anschließende Desinfektion in einer Wanne mit Desinfektionsmittellösung (mindestens 30 Minuten)
  • Regelmäßiger Waschvorgang der Arbeitskleidung bei mind. 70°C in der Waschmaschine
  • Geeignete Desinfektionsmittel verwenden auf Basis von Peressigsäure, Ameisensäure, Essigsäure oder Zitronensäure in der richtigen Konzentration gemäß Beipackzettel
  • Möglichst kein Material in den Stall mitnehmen. Falls nötig, davor desinifizieren

4. Tiere ausschließlich aus bekannten, gesunden Beständen kaufen!

  • Für Zukaufstiere herrschen strenge Quarantänemaßnahmen (mindestens 4 bis 6 Wochen)
  • Strenge Trennung der verwendeten Kleidung und dem Schuhwerk für Umgang mit Quarantänetieren und dem regulären Tierbestand
  • Einfuhr von lebenden Tieren empfänglicher Arten aus den Sperrzonen in Ungarn und der Slowakei ist verboten

5. Von Jagden in Ungarn und der Slowakei Abstand nehmen!

  • Einfuhr von Jagdtrophäen, Wild in der Decke und erlegtem Wild von empfänglichen Tieren (zum Beispiel Hirschen und Wildschweinen) ist aus den Sperrzonen von Ungarn und der Slowakei verboten

6. Einfuhr von Wirtschaftsdünger (Mist oder Gülle), frischem Fleisch, Rohmilch, Wildbret und Jagdtrophäen aus den Sperrzonen von Ungarn und der Slowakei ist verboten!

7. Einfuhr von Einzelfuttermittel pflanzlichen Ursprungs und Stroh ist verboten, wenn diese von Pflanzen stammen, die seit dem 1. März 2025 in den Sperrzonen von Ungarn und der Slowakei geerntet wurden!

 

Die MKS-Sofortmaßnahmenverordnung beschränkt die Einfuhrverbote für bestimmte tierische und pflanzliche Produkte gemäß EU-Recht auf die Schutz-, Überwachungs- oder weitere Sperrzonen in Ungarn und der Slowakei. 

HinweisHinweis

Neue Importregelungen für Klauentiere aus nachweislich MKS-freien Gebieten außerhalb der Schutz- und Sperrzonen in Ungarn und der Slowakei

Die Vorschriften gelten für Tierhaltungsbetriebe, Schlachthöfe und Tiertransportunternehmen

  1. Tiere dürfen ausschließlich direkt vom Herkunftsbetrieb zu einem Bestimmungsbetrieb in Österreich verbracht werden.
  2. Die Tiere müssen klinisch gesund sein.
  3. Es ist ein negativer Nachweis auf MKS-Virus (PCR- und ELISA-Test) erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden ist.
  4. Bei Einbringung in Haltungsbetriebe ist eine 7-tägige Quarantäne in vollständiger Isolation vorgeschrieben.
  5. Bei Anlieferung an Schlachthöfe gelten strenge Vorgaben: kein Kontakt zu anderen Tieren, Quarantänestall oder vollständige Abwesenheit anderer Tiere erforderlich, klinische Untersuchung durch amtliche Tierärzt:innen vor Ort, getrennte Schlachtung, verpflichtende Reinigung und Desinfektion im Anschluss.
  6. Transportunternehmen müssen die Transportmittel nach Gebrauch reinigen, desinfizieren und anschließend ohne Zwischenstopp in den Herkunftsstaat zurückkehren.

Aktuelle Sperrzonen Ungarn und Slowakei