Abwasseremissionsverordnung Glasindustrie

Glaswand an einem Hause
Foto: BMLUK / Rita Senftner

Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Herstellung und Verarbeitung von Glas und künstlichen Mineralfasern eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.

Die Methodenvorschriften zu dieser Verordnung befinden sich in der Methodenverordnung Wasser.

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