Abwasseremissionsverordnung Kohleverarbeitung

Kohleberg vor einem Haus
Foto: BMLUK / Rita Senftner

Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Aufbereitung, Veredelung und Weiterverarbeitung von Kohlen eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.

Die Veröffentlichung der BVT-Schlussfolgerungen für die Eisen- und Stahlerzeugung (BREF ISP – Iron and Steel Production) erfolgte mit Durchführungsbeschluss der Kommission vom 28.2.2012 (ABl. L 70 vom 8.3.2012, S. 63). Die Änderungen zur AEV Kohleverarbeitung wurden mit BGBl. II Nr. 226/2016 am 16.08.2016 kundgemacht. Es wurden die nationalen Regelungen an die BVT-Schlussfolgerungen angepasst und fand damit auch eine Aktualisierung des Standes der Technik statt.

Die Methodenvorschriften zu dieser Verordnung befinden sich in der Methodenverordnung Wasser.

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