Abwasseremissionsverordnung Kohleverarbeitung
Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Aufbereitung, Veredelung und Weiterverarbeitung von Kohlen eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.
Die Veröffentlichung der BVT-Schlussfolgerungen für die Eisen- und Stahlerzeugung (BREF ISP – Iron and Steel Production) erfolgte mit Durchführungsbeschluss der Kommission vom 28.2.2012 (ABl. L 70 vom 8.3.2012, S. 63). Die Änderungen zur AEV Kohleverarbeitung wurden mit BGBl. II Nr. 226/2016 am 16.08.2016 kundgemacht. Es wurden die nationalen Regelungen an die BVT-Schlussfolgerungen angepasst und fand damit auch eine Aktualisierung des Standes der Technik statt.
Die Methodenvorschriften zu dieser Verordnung befinden sich in der Methodenverordnung Wasser.