Teilnahmebedingungen
Fragen und Antworten zum VIKTUALIA-Award:
Kategorien und Zielgruppe
Es können Projekte zur Reduktion der Lebensmittelabfälle in drei Kategorien eingereicht werden:
- beim Handel mit Lebensmitteln
- in der Gastronomie und in der Gemeinschaftsverpflegung
- in der Produktion und Landwirtschaft
Die Projekte müssen sich vorrangig mit der Reduktion und Vermeidung von Lebensmittelabfällen befassen und insgesamt zu einem nachhaltigeren und bewussten Umgang mit Lebensmitteln entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette und in der Zivilgesellschaft beitragen. Hier gibt es mehr Informationen zu den Kategorien.
- Eingereichte Projekte haben einen Österreich-Bezug
- Die Projekte sind in Umsetzung oder bereits abgeschlossen. Der Beginn der Projekte darf jedoch nicht länger als zwei Jahre zurückliegen, das heißt: Das Projekt darf erst am 1. April 2023 (oder später) gestartet sein. Wesentliche Meilensteine sind im Projekt bereits erreicht worden und deren Ergebnisse können belegbar und nachvollziehbar dargestellt werden
- Projekte, die in der Vergangenheit bereits für den VIKTUALIA-Award eingereicht wurden, können ausschließlich dann erneut eingereicht werden, wenn sie umfangreich überarbeitet bzw. weiterentwickelt worden sind.
- Die Projekte wurden weder vom BMLUK (teil-)gefördert noch beauftragt.
- Ein Projekt kann nur in einer der Award-Kategorien eingereicht werden.
Das BMLUK behält sich das Recht vor, einzelne Projekte gegebenenfalls einer anderen Kategorie zuzuordnen, sofern diese inhaltlich besser einer anderen Kategorie zuordenbar sind. Ebenso kann das Ministerium einzelne Projekte vom Award ausschließen, wenn diese nicht nachvollziehbar und plausibel zu den Ausschreibungsschwerpunkten der drei Kategorien passen. - Einreichendende können insgesamt bis zu drei verschiedene Projekte einreichen.
- Nicht eingereicht werden können: wissenschaftliche und vorwissenschaftliche Arbeiten, Modelle, Studien und Umfragen, alle Projekte, deren Schwerpunkt und Hauptausrichtung nicht auf der Reduktion und Vermeidung von Lebensmittelabfällen liegt (zum Beispiel Projekte mit Schwerpunkt auf Gesundheitsförderung und Ernährung) sowie Kochrezepte ohne weiteren Projektzusammenhang.
- Für Projekte von jungen Menschen zwischen 15 und 26 Jahren, Schulklassen ab der 9. Schulstufe sowie Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit gibt es erstmals mit der VIKI, dem VIKTUALIA-Award für junge Gestalter:innen die Möglichkeit, Projekte gegen die Verschwendung von Lebensmitteln auch in Verbindung mit nachhaltigem Konsum einzureichen. Hier gibt es weitere Informationen.
Kategorien des VIKTULIA-Award |
Beispiele für Projekteinreichungen |
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Reduktion der Lebensmittelabfälle beim Handel mit Lebensmitteln |
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Reduktion der Lebensmittelabfälle in der Gastronomie und in der Gemeinschaftsverpflegung |
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Reduktion der Lebensmittelabfälle in der Produktion und Landwirtschaft |
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Die Kategorien des VIKTUALIA-Awards richten sich an folgende einreichberechtigte Zielgruppen:
- Hotellerie (wie Hotels, Pensionen, Gasthöfe, Jugendherbergen, Almhütten, Urlaub am Bauernhof)
- Gastronomie (wie Street-Food-Gastronomie; Festival- und Event-Gastronomie; Almhütten; Restaurants); Gasthäuser, Imbiss- und Jausenstationen, Bars und Schankwirtschaften, Bäckereien und Konditoreien, Eissalons, Kaffeehäuser, Köche
- Gemeinschaftsverpflegung (wie Großküchen und Kantinen in Gesundheits- und Bildungseinrichtungen, Ämtern und größeren Betrieben)
- Catering, Partyservice und Lieferküchen
- Direktvermarktung
- Vermarktungsgemeinschaften
- Veranstalter:innen von Märkten
- Lebensmittelbe- und -verarbeitung sowie Lebensmittelindustrie
- Betreiber:innen von Selbstbedienungsläden, Containershops, Online-Marktplätzen
- Einzel- und Großhandel von Lebensmitteln
- Tankstellen und Autobahn-Raststätten
- soziale, ehrenamtliche und karitative Einrichtungen
- Bildungs- und Forschungseinrichtungen
- kirchliche Einrichtungen
- Museen und kulturelle Einrichtungen
- NGOs/NPOs
- Regierungseinrichtungen und Ämter, Bundesverwaltungen, Landesverwaltungen, Gemeinden, Städte
- Regionalmanagements
- Umwelt- und Abfallberater:innen, Abfallwirtschaftsverbände
- Vereine, Verbände, Interessensvertretungen
- Gärtnereien, Gartencenter
Die Einreichenden sind in Österreich ansässig und zum Zeitpunkt der Einreichung mindestens 18 Jahre alt.
Von der Teilnahme am Award ausgeschlossen sind:
- Mitarbeiter:innen des Klimabündnis Österreich
- Mitarbeiter:innen des BMLUK, welche im Auftrag des Bundesministeriums die Abwicklung und Betreuung des Einreichprozesses des VIKTUALIA-Awards 2025 organisieren
- Jurymitglieder und Ersatzjurymitglieder sowie deren nahe Angehörige (als solche gelten: Ehegatt:innen, Verwandte oder Verschwägerte bis zum 2. Grad)
- Personen, die zu Jurymitgliedern bzw. zu Ersatzjurymitgliedern in einem berufsrechtlichen Abhängigkeitsverhältnis stehen (zum Beispiel Angestellte) bzw. Personen, zu denen Jurymitglieder und Ersatzjurymitglieder in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis stehen
- Personen und Unternehmen, die den Versuch unternehmen, Mitarbeiter:innen des Klimabündnis Österreich, Mitglieder der Fachjury und Ersatzjurymitglieder in seiner/ihrer Entscheidung zu beeinflussen
Einreichzeitraum und Anmeldung
Die Einreichphase für Projekte beim VIKTUALIA-Award 2025 startet am 10. April 2025 und erfolgt ausschließlich über das Online-Formular auf viktualia-award.at. Das vollständig ausgefüllte Formular muss bis spätestens 15. Mai 2025 um 23:59 Uhr abgeschickt werden.
Während der Einreichphase von 10. April bis 15. Mai 2025 steht unter viktualia-award.at ein Online-Formular zur Einreichung der Projekte zur Verfügung. Dies ist die einzige mögliche Form der Einreichung beim VIKTUALIA-Award 2025. Nach Klicken des Einreichbuttons unter viktualia-award.at, gelangen Sie zum Online-Formular. Nach erfolgreicher Einreichung des Projekts wird ein Bestätigungsmail ausgesandt.
Mai/Juni 2025: Nach Ende der Einreichfrist bewertet eine Fachjury alle eingereichten und den Formalkriterien entsprechenden Projekte und nominiert die besten Beiträge.
August 2025: Die Nominierungen werden auf dieser Webseite sowie in den Social-Media-Kanälen des BMLUK bekanntgegeben. Zudem werden die Einreicher:innen direkt verständigt.
Herbst 2025: Die Bekanntgabe der Preisträger:innen erfolgt bei der feierlichen Verleihung im Herbst 2025 in Wien.
Projektbewertung und Jury
Der VIKTUALIA-Award 2025 wird in drei Kategorien vergeben. Eine Fachjury nominiert in jeder Kategorie maximal drei Projekte.
Die Beurteilung der Projekte erfolgt in zwei Phasen:
- Überprüfung der formalen Kriterien:
Bevor die Projekte von der Fachjury bewertet werden, prüft das Klimabündnis Österreich, ob die eingereichten Projekte den Teilnahmebedingungen entsprechen. Einreichungen, die nicht klar und plausibel zu den Ausschreibungsschwerpunkten der drei Kategorien passen, werden der Fachjury nicht zur Begutachtung vorgelegt. Nur vollständige Einreichungen, die alle Anforderungen und die Teilnahmebedingungen erfüllen, werden von der Fachjury bewertet.
Die zuständige Fachabteilung im BMLUK behält sich des Weiteren das Recht vor, Projekte gegebenenfalls einer anderen Kategorie zuzuordnen, wenn sie dort thematisch besser aufgehoben sind. - Inhaltliche Bewertung durch die Fachjury:
Für die drei Kategorien gibt es eine Fachjury. Die Fachjury nominiert aus den eingereichten Projekten für jede der drei Award Kategorien max. drei Projekte und von diesen ein Siegerprojekt. Die Beurteilung der Projekte erfolgt anhand von vordefinierten Beurteilungskriterien. Die Fachjury berücksichtigt bei den Bewertungen der Projekte und bei der Diskussion der Einreichungen in der Jurysitzung den Background der Einreichenden. Damit haben alle einreichberechtigten Zielgruppen gleiche Chancen.
Die Fachjury arbeitet ehrenamtlich und ist nicht zur Auskunft verpflichtet. Die Jurymitglieder werden vom Bundesministerium bestellt.
Folgende Umstände führen zum Ausschluss des Projekts:
- Das Einreichformular ist unvollständig
- Die Unterlagen aus dem Einreichformular werden nach Ablauf der Einreichfrist ein- bzw. nachgereicht
- Die Einreichung entspricht nicht den hier beschriebenen Teilnahmebedingungen und Anforderungen
Die Fachjury bewertet in allen drei Kategorien die eingereichten Projekte anhand der nachfolgenden Kriterien:
- Nachhaltigkeit: Trägt das Projekt zur Erreichung der globalen Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftszielen der Vereinten Nationen bei?
- Wirksamkeit und Umfang: Wie stark beeinflusst das Projekt die Reduktion von Lebensmittelabfällen oder den allgemeinen Umgang mit Lebensmitteln? Trägt das Projekt zu einer erheblichen Verbesserung des adressierten Problems bzw. der Situation der Zielgruppen bei? Welche Zielgruppen werden erreicht und wie viele Menschen profitieren davon? Sind die Ergebnisse nachvollziehbar?
- Kreativität und Innovationsgrad: Zeichnet sich das Projekt durch einen innovativen, kreativen bzw. einzigartigen Ansatz aus? Hebt sich das Projekt von anderen bereits etablierten Projekten ab?
- Vorbildwirkung und Motivation: Hat das Projekt Vorbildwirkung? Inspiriert das Projekt andere, ebenfalls aktiv zu werden? Werden wichtige Erkenntnisse und Erfahrungen geteilt, die zu einer Veränderung von Verhaltensmustern und Werten führen?
Die Mitglieder der Fachjury werden vom BMLUK vorgeschlagen und sie erfüllen ihre Funktion ehrenamtlich. Die Mitglieder der Jury werden auf dieser Webseite veröffentlicht.
Die Einreicher:innen werden im August benachrichtigt, ob ihr Projekt von der Fachjury zum VIKTUALIA-Award 2025 nominiert wurde. Die Juryentscheidungen über die Preisträger:innen werden im Rahmen der feierlichen Verleihung bekanntgegeben.
Des Weiteren werden die Namen und Projekttitel der Nominierten, sowie im Anschluss an die Verleihung die Namen und Projekttitel der Preisträger:innen durch das BMLUK auf dieser Webseite sowie in dessen Social-Media-Kanälen veröffentlicht.
Pro Kategorie werden drei Projekte nominiert und daraus ein Siegerprojekt gekürt. Bei der Verleihung werden die Platzierungen bekannt gegeben und die neun Nominierten und davon die drei Siegerprojekte ausgezeichnet.
Gewinn und Preisverleihung
Alle beim Award nominierten Projekte erhalten eine VIKTUALIA-Award-Urkunde sowie ein digitales Auszeichnungslogo für ihre Öffentlichkeitsarbeit.
Die Siegerprojekte werden vom BMLUK durch die Übergabe der VIKTUALIA-Award-Trophäe und einer Urkunde zu den VIKTUALIA-Award -Preisträger:innen 2025 ernannt.
Im Anschluss an die Verleihung werden die nominierten Projekte sowie die VIKTUALIA-Award-Preisträger:innen der Öffentlichkeit vorgestellt.
Herbst 2025: Die Preisträger:innen des VIKTUALIA Awards werden im Herbst 2025 im Rahmen der feierlichen Verleihung in Wien verkündet. Der genaue Termin der Preisverleihung wird noch bekannt gegeben. Danach dürfen die Projekte die entsprechenden Auszeichnungslogos für ihre Öffentlichkeitsarbeit nutzen.
Der VIKTUALIA-Award wird vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Stubenring 1, 1010 Wien durchgeführt. Der VIKTUALIA-Award ist Teil des Aktionsprogramms „Lebensmittel sind kostbar!“ als Baustein zur Umsetzung des globalen Nachhaltigkeitsziels 12.3 der Vereinten Nationen und wird im Rahmen der Initiative „Lebensmittel sind kostbar!“ durchgeführt.
Der Award wird vom Klimabündnis Österreich im Auftrag des Bundesministeriums organisiert.
Weniger Lebensmittelabfälle – Reichen Sie Ihr Projekt ein!
Die österreichische Auszeichnung für einen verantwortungsvollen und bewussten Umgang mit Lebensmitteln. Von 10. April bis 15. Mai können Projekte in drei Kategorien eingereicht werden. Zusätzlich werden im Rahmen des VIKI-Awards junge Gestalterinnen und Gestalter gesucht.